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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Regina und Alexander Ortlieb

COLLAGE-Ferienhaus

Weiherweg 2

79872 Bernau im Schwarzwald

(nachfolgend: Vermieter)

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) des Vermieters gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder ein Unternehmer i.S.v. § 14 BGB (nachfolgend: „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich des auf der Website des Vermieters (www.collage-ferien.de) dargestellten Mietobjektes (nachfolgend: „Ferienhaus“) abschließt.

1.2 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, widersprochen.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Beschreibung des Ferienhauses auf der Website des Vermieters dient lediglich zur Information und stellt kein Vertragsangebot dar.

2.2 Der Mieter kann sein Vertragsangebot telefonisch, schriftlich oder per E-Mail unter den auf der Website des Vermieters aufgeführten Kontaktdaten abgeben.

2.3 Der Vermieter kann das Vertragsangebot des Mieters innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang annehmen, indem er dem Mieter eine Buchungsbestätigung schriftlich oder per E-Mail übermittelt.

2.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter zustande.

 

3. Mietobjekt, Mietdauer

3.1 Das Mietobjekt ist das auf der Website des Vermieters www.collage-ferien.de dargestellte Ferienhaus nebst Einrichtungsgegenständen.

3.2 Das Ferienhaus wird, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, für bis zu sechs Personen und lediglich wochenweise vermietet.

3.3 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

 

4. An- und Abreise, Schlüsselübergabe

4.1 Die An- und Abreise erfolgt jeweils am Samstag.

4.2 Die Anreise erfolgt, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, zwischen 15:30 Uhr und 17:00 Uhr. Die Abreise erfolgt, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, bis 09:30 Uhr.

4.3 Der Schlüssel für das Ferienhaus wird dem Mieter bei der Anreise entweder vom Vermieter oder einem von diesem hierzu bevollmächtigten Vertreter übergeben.

 

5. Miete, Zahlungsbedingungen, Stornierung, Rücktritt

5.1 Die auf der Website des Vermieters www.collage-ferien.de aufgeführten Mietpreise beinhalten sämtliche Nebenkosten und die Umsatzsteuer. Ferner sind 2 Gästehandtücher und 4 Leinen-Küchentücher im Mietpreis enthalten. Für ein Handtücher-Set (1 Duschtuch und 2 Handtücher) sowie die Bettwäsche werden jeweils € 15,00 pro Person berechnet. 

5.2 Waschmaschine und Trockner, die sich im Keller befinden, können kostenfrei genutzt werden.

5.3 Die Endreinigung wird mit € 100,00 berechnet.

5.4 Für die Kurtaxe fallen € 1,00/Tag für 6-13-Jährige und € 2,50/Tag ab 14 Jahren an.

5.5 Der Mietpreis ist für die gesamte Vertragslaufzeit vollständig im Voraus und wie folgt zu zahlen: 50% sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Vertragsschluss zu zahlen; die weiteren 50% sind spätestens vier Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Für die Fristberechnung gelten die §§ 187, 188 BGB.

5.6 Die unter Ziffer 5.5 bezeichneten Zahlungen sind auf folgende Bankverbindung des Vermieters bei der Volksbank Hochrhein zu leisten: IBAN: DE18 6849 2200 0002 1638 53, BIC: GENODE61WT1.

5.7 Zahlungen vor Ort sind in bar zu leisten.

5.8 Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 30 Tage vor Mietbeginn möglich. Bei einer Stornierung 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn werden vom Mieter 50% des Mietpreises geschuldet. Bei Stornierungen 14 Tage oder weniger vor Mietbeginn werden vom Mieter 90% des Mietpreises geschuldet. Für die Fristberechnung gelten die §§ 187, 188 BGB. Für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter maßgebend.

5.9 Eine Stornierung hat durch Erklärung in Textform zu erfolgen.

5.10 Wird eine der nach Ziffer 5.5 geschuldeten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform gegenüber dem Mieter vom Vertrag zurücktreten.

 

6. Haustiere, Rauchen

6.1 Haustiere sind weder im Ferienhaus noch auf dem dazugehörigen Grundstück erlaubt.

6.2 Das Rauchen ist im Ferienhaus nicht gestattet.

 

7. Untermietung, Gebrauchsüberlassung

Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Ferienhaus einem Dritten zu überlassen oder dieses an einen Dritten zu vermieten.

 

8. Obliegenheiten des Mieters

8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.

8.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu bevollmächtigten Vertreter herauszugeben. Schadenersatzansprüche bei Schlüsselverlust bleiben vorbehalten.

8.3 Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, am Mietobjekt bauliche Änderungen vorzunehmen oder das Mietobjekt mit Einrichtungen auszustatten.

 

9. Mängel

9.1 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel am Mietobjekt, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

9.2 Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Die Mängelbeseitigung ist erst dann fehlgeschlagen, wenn sie unmöglich ist, vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussicht bestehen oder aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter vorliegt.

 

10. Haftung

10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen Mängeln, die bereits beim Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Ferner haftet der Vermieter uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens (vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung) und nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, falls nicht unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

10.4 Die o.g. Haftungsregelungen gelten im Hinblick auf die Haftung des Vermieters auch für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

11. Räumung

11.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Ferienhaus in ordnungsgemäßem Zustand und besenrein zu räumen und an den Vermieter herauszugeben. Der Hausmüll ist in die vorgesehenen Sammelbehälter, die sich am hinteren Carport befinden, zu entsorgen. Geschirr ist abgewaschen und sauber in den Küchenschränken zu lagern. Bei Zuwiderhandlung hat der Mieter die Kosten für den diesbezüglichen Aufwand beim Vermieter zu erstatten.

11.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am Ferienhaus oder dessen Einrichtungsgegenständen zu ersetzen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.2 Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Kauf- oder Dienstleistungsverträge bereit, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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